Hinweise und Tipps:
Grundstückskaufvertrag
Damit der Kaufvertrag
wirksam ist, muß dieser von einem Notar beurkundet
werden. Der Notar ist in jedem Fall zur Neutralität verpflichtet. Er achtet
darauf, dass keiner der Vertragspartner übervorteilt oder benachteiligt wird.
Grundstückserwerbsnebenkosten
Beim Immobilienerwerb
fallen verschiedene Nebenkosten an, die zusätzlich zum Kaufpreis hinzukommen. U.a. Grunderwerbssteuer (in Berlin zurzeit 4,5%), Notar-
und Grundbuchkosten (ca. 1,5 – 2% des Kaufpreises der Immobilie), Maklercourtage
( 6 %).
Teilungserklärung
Eine Teilungserklärung
wird bei der Teilung von Immobilien in anteiliges Wohnungs-eigentum,
insbesondere Eigentumswohnung, erstellt. Die Teilungserklärung enthält die
einzelnen Miteigentumsanteile der jeweiligen Eigentümer und regelt das
Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Pflichten des
Verwalters für das Gemeinschafts- und Sondereigentum. Dies steht im
Wohnungseigentumsgesetz, das die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer
untereinander regelt.
Gemeinschaftseigentum
Das Gemeinschaftseigentum
ist das Eigentum was den Eigentümern des Grundstücks gemeinsam gehört (z.B.
Dach, tragende Wände, Treppenhaus, Waschraum, etc.), insbesondere die Sachen,
die den gemeinschaftlichen Gebrauch des Hauses dienen.
Zum Gemeinschaftseigentum gehört daher das Grundstück und das Gebäude, alle tragenden
Bauteile, Versorgungsleitungen, Aufzug, Fassade, Gemeinschaftsanlagen und Aussenanlagen.
Sondereigentum
Die Eigentumswohnung, die
der Käufer erwirbt, steht in seinem alleinigen Eigentum. Dieses alleinige
Eigentum wird als Sondereigentum bezeichnet.
Auflassungsvormerkung
Der Käufer wird erst dann
Eigentümer des Grundstücks wenn er im Grundbuch eingetragen wird, da dieser
Vorgang oft längere Zeit (mehrere Monate) dauern kann wird vom Notar zunächst
eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Diese wird sofort
eingetragen und blockiert und sperrt das Grundbuch für andere Erwerber.